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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH)

Die Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister

Seit dem 22.05.2007 ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) für Versicherungsvermittler gesetzlich vorgeschrieben. Für Finanzdienstleister ist sie nach wie vor die notwendige Absicherung der beruflichen und privaten Existenz.

Der Markt befindet sich im Umbruch. Immer neue Vorschriften führen zu Haftungstatbeständen, an die vor wenigen Jahren noch kein Mensch gedacht hätte. Gleichzeitig ist das Bewusstsein der Verbraucher geschärft, der Versicherungs- und Finanzmarkt so transparent wie nie zuvor. Schnell wird der Vorwurf einer Falschberatung laut. Aus einem zufriedenen Kunden kann schnell ein unbequemer Prozessgegner werden. Mit dem richtigen Versicherungskonzept sind Sie vor den finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens geschützt.

Mit einer optimalen VSH wehren qualifizierte Anwälte unberechtigte Ansprüche ab. Gleichzeitig werden berechtigte Ansprüche bezahlt. Ihre persönlichen Interessen bei der Schadenbearbeitung des Versicherers erhalten so die erforderliche Beachtung.





Lückenloser Schutz
Versicherungsbedingungen

existenzielle Bedeutung:
Warum sie so wichtig ist

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Der VSH-Online-Rechner

Über die Ralf W. Barth GmbH